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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und
sonstigen Leistungen von Fluicide Productions gelten ausschliesslich zu den
nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart wurde, oder nicht zwingend gesetzliche Vorschriften eine andere
Regelung vorschreiben.
Der Besteller anerkennt mit der Erteilung des Auftrages / Bestellung die
folgenden Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Bestellers, insbesondere
Einkaufsbedingungen, müssen von Fluicide Productions ausdrücklich und
schriftlich bestätigt werden, damit diese Gültigkeit erlangen.
OFFERTEN: Angebote welche ohne definitive Angaben / Vorlagen (Masse,
Farben, Ausrüstungsarbeiten, etc.) erstellt wurden, gelten grundsätzlich nur als
Richtpreisofferten. Eine definitive Offerte erfolgt erst bei Auftragserteilung.
Bei Offerten ohne Gültigkeitsfrist, gelten maximal 60 Tage Gültigkeit.
AUFTRÄGE: ... sind grundsätzlich nur dann bindend, wenn Sie von Fluicide
Productions schriftlich bestätigt sind. Ein Auftrag gilt bereits dann als
erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Etwaige von der jeweils gültigen
Preisliste abweichenden Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn
diese von uns schriftlich bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei
Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Besteller weiterhin
Vertragspartei und damit Schuldner bis zur Vollständigen Bezahlung der Leistung.
Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten).
AUSFÜHRUNG: Wir führen die Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde, auf Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten
aus. Die Druckdaten / Vorlagen sind gemäss unseren Vorgaben und Datenformaten
anzuliefern. Sollte der Auftraggeber Druckdaten / Vorlagen in anderen als vom
Auftragnehmer angegebenen Druckdaten anliefern, so übernimmt der Auftragnehmer
keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages.
ZAHLUNG: Die Zahlung erfolgt im Voraus oder per Nachnahme. Sollte Zahlung
per Rechnung vereinbart worden sein, so ist diese innerhalb 10 Tagen nach Erhalt
ohne Abzug fällig. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene
Vorauszahlung verlangt werden. Befindet sich der Schuldner in Verzug, so wird
ein Verzugszins in Höhe von 5% erhoben. Etwaige Mahn- / Inkassokosten sind
ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
Wird eine Lieferung per Nachnahme vom Empfänger verweigert, kann diese nicht
ordnungsgemäss zugestellt werden, oder kann die Lieferung aus Gründen die nicht
vom Auftragnehmer zu verantworten sind, nicht zugestellt oder ausgeliefert
werden, so muss der Auftraggeber für eine entsprechende Kostenpauschale des
Auftragnehmers aufkommen. Die bestellte Ware wird unabhängig davon in Rechnung
gestellt und gilt als sofort fällig.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch bei laufenden Produktionen
oder Aufträgen die Zahlungsbedingungen zu ändern, z.B. sollten sich eine
wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim Auftraggeber
feststellen lassen. Gleichfalls haben wir das Recht in diesem Falle Lieferungen
zu stoppen, oder die Produktion einzustellen.
EIGENTUMSVORBEHALT: Sämtliche durch Fluicide Productions gelieferten
Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
LIEFERUNG: Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers ab 9488
Schellenberg (FL) und erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse auf
dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich vereinbarte abweichende Lieferadresse
muss von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier, etc. eine äusserlich
sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese nur dann
angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim Transportunternehmen an
Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen
werden nicht berücksichtigt.
LIEFERTERMINE: ... gelten nur dann als fix, wenn diese vom Auftragnehmer
schriftlich bestätigt werden. Die von uns bei Auftragsannahme bestätigten
Liefertermine sind Ca.- Angaben. Sollten sich nach Bestätigung eines
Liefertermines Mängel an Druckdaten herausstellen, so ist der Auftragnehmer
nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt bei verspäteter
Druckfreigabe durch den Auftraggeber.
Gerät Fluicide Productions unverschuldet in Lieferverzug, z.B. durch
Arbeitsniederlegung, Streik, höhere Gewalt, Krieg, Energie- oder Materialmangel,
durch Verzugs- und Vertragesverletzung Dritter (z.B. Zulieferer, Lieferanten),
so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag / von der Bestellung
zurückzutreten, und / oder Fluicide Productions für etwaige
Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferverzug, der eindeutig
und nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde, haftet dieser
maximal für den Warenwert, und auch nur dann, wenn ein schriftlich durch
Fluicide Productions bestätigter Liefertermin vorliegt.
ABNAHMEVERZUG: Nimmt der Auftraggeber / Besteller die Ware nicht
innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung der Ware ab, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Ware entsprechend zu fakturieren und etwaige
Lagerkosten (auch von Dritten) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
PREIS: Für alle unsere Produkte gilt die jeweils gültige aktuelle
Preisliste, es sei denn, es wurde ein anderer Preis ausdrücklich und schriftlich
von uns bestätigt. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben,
inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. der Versandkosten.
Verpackungsmaterial im üblichen Rahmen ist in den Preisen jeweils enthalten, es
sei denn, der Auftraggeber wird auf etwas anderes hingewiesen. Änderungen von
Druckdaten, bzw. Aufbereiten von Druckdaten wird zu den jeweils gültigen Preisen
zzgl. Mwst. dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Preise verstehen sich
vorbehaltlich eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor
Fertigstellung des Auftrages erfolgen könnten.
MÄNGEL, HAFTUNG, RÜCKGABE: Der Auftraggeber prüft nach Erhalt der
bestellten Ware sorgfältig. Mängel sind unmittelbar nach Erhalt der Ware, jedoch
spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware dem Auftragnehmer schriftlich
anzuzeigen. Für später gemeldete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht mehr. Bei
berechtigter Mängelrüge, welche innerhalb der vereinbarten Frist beim
Auftragnehmer eingegangen ist, und eindeutig und zweifelsfrei vom Auftragnehmer
zu verantworten sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu entsprechender
Nachbesserung oder entsprechender Ersatzleistung in einer angemessenen Frist.
Der Auftraggeber gewährt dem Auftraggeber dieses Recht bereits mit der
Auftragserteilung.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen.
Bei unfreien Rücksendungen an den Auftragnehmer wird die Annahme verweigert.
Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer erfolgen. Für
eine vereinbarte Rücksendung ersetzen wir jeweils nur die günstigsten
Versandwege.
Bei farbigen Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen
Herstellungsverfahren möglich, und können vom Aufraggeber nicht beanstandet
werden.
SKIZZEN, ENTWÜRFE,: ... Gestaltungsvorschläge, Originale und
fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender
Druckauftrag erteilt wird.
REPRODUKTIONSRECHT: Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber
dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Druckdaten, Bild- und Textvorlagen,
Logos, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme,
dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt
auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
REPRODUKTIONSUNTERLAGEN, WERKZEUGE: Die vom Auftragnehmer erstellten
Zwischenunterlagen (Druckplatten, Filme, Stanzwerkzeuge etc.) bleiben Eigentum
des Auftragnehmers.
COPYRIGHT: Bei von uns im Auftrag erbrachten kreativen Leistungen,
insbesondere die Erstellung von graphischen Entwürfen, Layout, Bild- und
Textmarken usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber
entlohnt mit seinem Entgelt nur die Dienstleistung selbst, nicht jedoch die
Rechte am geistigen Eigentum, sowie nicht das Recht zur weiteren
Vervielfältigung. Das Copyright kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegen
ein schriftlich zu vereinbarendes Entgelt übertragen, welches erst nach
vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeht.
AUTORKORREKTUREN: ... sind in denen vom Auftragnehmer angegeben Preisen
nicht enthalten, und werden dem Auftraggeber ggf. in Rechnung gestellt.
MEHR- ODER MINDERLIEFERUNGEN: Unterschreitet oder übersteigt die
gelieferte Menge die bestellte Quantität um nicht mehr als 10%, so gilt der
Vertrag in dieser Beziehung als erfüllt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die
tatsächlich gelieferte Menge bis zu einer Mehrauflage in Höhe von 10% dem
Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
GERICHTSSTAND: Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird 9488 Schellenberg
(FL) vereinbart.
GELTENDES RECHT: Als Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit Fluicide
Productions gilt ausschliesslich Liechtensteiner Recht.
SALAVTORISCHE KLAUSEL: Sollten eine oder mehrere der o.g. Bedingungen
ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon
unberührt. Die unwirksame/n Bedingungen werden durch die gesetzlichen
Bedingungen ersetzt. |
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